Bestattungswesen im Judentum

Bestattungswesen im Judentum

von Beni Pollak

 

 

 

VORBEREITUNGEN ZUR BEERDIGUNG

 

Die Vorbereitung zur Beerdigung übernimmt die Chewra Kadischa („Heiliger Verein“).

 

            Dazu gehören:

 

·        Durchführung der Tahara

 

                        (rituelle Waschung des Leichnams)

 

·        Bereitstellung der Tachrichim

 

                        (weiße Totenbekleidung)

 

·        Bereitstellung des Talit (Gebetstuch)

 

                        Nur bei Männern

 

·        Bereitstellung eines einfachen Holzkastens

 

                        (in Israel wird nur im Totengewand beerdigt)

 

·        Bereitstellung einer Kopftafel für das Grab

 

                        (bis zur Errichtung des Grabsteins)

 

 

 

Für diese Verrichtung, die die Mitglieder der Chewra Kadischa an dem Toten vornehmen, gibt es ganz genaue Richtlinien, die peinlich genau befolgt werden müssen. Wesentlich ist, dass der Vorgang für alle gleich ist. Jeder bekommt das gleiche Gewand und den gleichen einfachen Holzkasten. Jeglicher Pomp bei der Beerdigung ist untersagt.

 

 

 

BEERDIGUNG UND FRIEDHOFSREGELN

 

 

 

Tote müssen eine Erdbestattung erhalten („Von Staub bist du und zum Staub wirst du zurückkehren“).

 

 

 

Die Beerdigung sollte schnellst möglich nach Eintritt des Todes stattfinden (höchstens drei Tage zwischen Tod und Beerdigung). Am Schabbat und an Feiertagen darf keine Beerdigung stattfinden. (Auch Trauer ist untersagt).

 

 

 

Die Beerdigung beginnt mit einer Trauerfeier auf dem Friedhof in einem dafür vorgesehenen Raum danach wird der Verstorbene zur Grabstelle begleitet, wo der Holzkasten hinabgelassen wird und alle Anwesenden drei Hände Erde auf den Holzkasten werfen. Wenn der Holzkasten ganz mit Erde bedeckt ist, sprechen die männlichen Hinterbliebenen das Kaddisch-Gebet. Es müssen mindestens zehn jüdische Männer anwesend sein. Auf dem Friedhof sind Blumen, Musik und Speisen nicht gestattet.

 

 

 

Spätestens nach Ablauf des Trauerjahres wird der Grabstein gesetzt, der nach jüdischem Ritus zwingend vorgeschrieben ist. Die bildhafte Darstellung des Verstorbenen ist nicht gestattet. Jüdische Gräber dürfen nemals eingeebnet werden. Das Niederlegen und Pflanzen von Blumenschmuck entspricht nicht jüdischem Brauch. Traditionell legt man zum Zeichen des Gedenkens an den Verstorbenen einen kleinen Stein auf den Grabstein. Man betreibt keinen Totenkult, daher ist es nicht üblich, regelmäßig zum Grab zu gehen.

 

 

 

TRAUERZEIT

 

 

 

Die Trauer beginnt nicht mit dem Tod, sondern nach der Beerdigung (sobald das Grab mit Erde bedeckt ist)

 

Man unterscheidet drei Trauerphasen.

 

 

 

Schiwa – die sieben Tage

 

Für die Hinterbliebenen beginnt mit der Beerdigung die eigentliche Trauerzeit, deren erste und traurigste Phase die Schiwa (Sieben) ist. Der Ausdruck „Schiwa sitzen“ kommt daher, dass man währen dieser sieben Tage zu Hause trauert. Die Familie sitzt auf niedrigen Schemeln und unbeschuht. Freunde kommen und versorgen sie mit Essen und Trost. Man tut keine Arbeit in diesen Tagen.